AGB DSGVO & Pauschalreiserichtlinie STR-VO

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Hotellerie

Wichtige Information zu den AGBH 2006 - Stand 05.02.2026

Derzeit bringt ein Klagsverein Unterlassungsklagen gegen einzelne Hotelbetriebe ein, sofern bestimmte Klauseln in den AGBH 2006 weiterhin verwendet werden. Um rechtliche Risiken zu vermeiden, rät die Wirtschaftskammer daher dringend, die genannten Punkte vorläufig nicht mehr in den AGB zu führen.

In den derzeit abrufbaren AGBH wurden diese Punkte bereits gestrichen, dadurch ergibt sich eine neue Nummerierung.

Die Wirtschaftskammer hat die ursprünglichen AGBH 2006 verfasst und überarbeitet diese im Moment. Sobald die überarbeitete Fassung veröffentlicht wurde, werden wir diese kommunizieren.

Die AGBH auf unserer Website und den Buchungsbestätigungen wurden ebenfalls entsprechend angepasst. 

Weitere Informationen: Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Hotellerie - ÖHV

Online Buchung

Diese AGBs gelten für alle Buchungen von Gästen auf der Webseite der Alpenregion.

 

Vermieter Online Incoming

Diese AGBs gelten für den abgeschlossenen Basis- oder Medium-Vertrag welchen ihr Vermieter mit der Alpenregion habt.

DSGVO, Pauschalreiserichtlinien

DSGVO

Die Datenschutz-Grundverordnung ist am 25. Mai 2018 in Geltung getreten. Alle Datenverarbeitungen müssen dieser Rechtslage entsprechen. Grundlegende Informationen zur DSGVO haben wir hier für Sie zusammengestellt.

 

Pauschalreiserichtlinien

Im Zuge der Überarbeitung der Richtlinien aus dem Jahr 1990 gab es einige Änderungen. Die wichtigsten Infos haben wir hier zusammengefasst:

EU-Verordnung 2024/1028 zur Kurzzeitvermietung (STR-VO)

In Österreich werden die meisten Bundesländer – so auch Vorarlberg - die STR-VO ab 20. Mai 2026 nicht umsetzen. Es besteht somit in Vorarlberg keine Registrierungspflicht für touristische Kurzzeitvermieter/innen und es ist keine Angabe einer Registrierungsnummer bei Inseraten auf Online-Plattformen erforderlich.